Tipps und Fakten zur Autoversicherung
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Pünktlich zum 30. November rühren die Versicherungsunternehmen jedes Jahr die Werbetrommel und wollen Verbraucher zum Wechsel der Autoversicherung überreden. Der Grund: Die meisten Verträge lassen sich nur bis spätestens Ende November kündigen, um sich zum neuen Jahr für eine günstigere Kfz-Versicherung zu entscheiden. Und viele Versicherer lassen sich vor allem durch den Einstiegsbeitrag anlocken.
Allerdings ist die Prämie nur eine Seite der Medaille. Experten warnen regelmäßig davor, sich für Policen zu entscheiden, die zwar auf den 1. Blick mit niedrigen Beiträgen werben, sich im Schadensfall aber als teurer Klotz am Bein erweisen. So kann beispielsweise die Werkstattbindung für den Verbraucher unangenehme Überraschungen bereithalten. Und auch wer sich auf eine niedrige Laufleistung festlegen lässt, muss vielleicht mit einem bösen Erwachen rechnen.
Haftpflicht oder Kaskoversicherung?
Eine der wichtigsten Fragen, die sich Autofahrer vor dem Wechsel der Autoversicherung stellen müssen, betrifft die Tatsache, ob sie sich nur im Rahmen der gesetzlichen Kfz-Haftpflichtversicherung grundlegend schützen oder mit der Kaskoversicherung auch dem Eigenschaden vorbeugen. Aufgrund der sogenannten Gefährdungshaftung ist die Haftpflicht im Straßenverkehr Pflicht, um Schäden an Personen und Sachen decken zu können.
Dafür hat der Gesetzgeber nicht nur eindeutige Regelungen für den Halter von Kraftfahrzeugen erlassen, auch die Versicherer müssen einen Mindestschutz bieten. Diesen halten verschiedene Experten aber für zu niedrig und raten zu einer höheren Versicherungssumme.
Wer dagegen einen teuren Neu- oder Gebrauchtwagen fährt, sollte über eine Ausweitung des Versicherungsschutzes nachdenken. Die Möglichkeit dazu bieten heute Teil- und Vollkasko. Beide regulieren Eigenschäden – allerdings in unterschiedlichem Umfang. Tipp: Wer den 30. November als Anlass zum Versicherungswechsel nutzen will, fährt mitunter mit einer Neuwagen- bzw. Kaufpreisversicherung gut. Hier wird über einen vertraglich fixierten Zeitraum nicht der Zeitwert, sondern der Neuwert ersetzt.
Schadenfreiheitsrabatt und Rabattretter
Der Beitrag zur Autoversicherung richtet sich nach unterschiedlichen Rahmenbedingungen. Dazu gehören Regional- und Typklasse, aber auch die sogenannte Schadenfreiheitsklasse. Letztere misst quasi den Zeitraum, über welche der Halter unfallfrei unterwegs gewesen ist. Als Faustregel gilt: Fahranfänger und risikoreiche Fahrer werden in niedrige Schadenfreiheitsklassen eingestuft und müssen beim Beitrag entsprechend tiefer in die Tasche greifen.
Je länger die unfallfreie Phase anhält, umso höher steigen Versicherte in der Schadenfreiheitsklasse und können sich über einen hohen Schadenfreiheitsrabatt. Tipp: Lässt sich in die Autoversicherung ein Rabattretter integrieren, kann sich dieser durchaus lohnen. Verhindert er doch im Schadensfall die Einstufung in eine nachteilige Schadenfreiheitsklasse und bewahrt den erreichten Schadenfreiheitsrabatt.
Mögliche Alternative: Der Versicherte reguliert den Schaden selbst und spart sich damit den schlechteren Schadenfreiheitsrabatt. Eine Taktik, die sich besonders bei kleineren Schäden auszahlen kann.
Übrigens ist der Wechsel einer Autoversicherung nicht nur mit Kündigung zum 30. November möglich. Erhebt der Versicherer höhere Beiträge, lebt ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen auf, welches Autofahrer zum Wechsel nutzen können.
