Pflegerentenversicherung
Pflegerentenversicherung
In neunzig Prozent aller Fälle der Pflegebedürftigen ist der Zuschuß der gesetzlichen Pflegeversicherung unzureichend. Damit können die Leistungen der Pflegeeinrichtungen nicht vollständig gedeckt werden und der Pflegebedürftige und dessen Angehörige müssen einen hohen Anteil zuzahlen. Mit einer Pflegerentenversicherung kann dies nicht passieren.
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